



Das Geschlecht Benteler-Bentler
Die Bezeichnung "Geschlecht" wurde gewählt, da sie darauf hinweist von einem gemeinsamen Stammvater agnatisch abzustammen. Die Schreibweise war seit der Annahme des Namens durch den Edelherren Hermann von Itter (urk. 1224-1260) orthographisch sehr wechselnd, und ist seit 1874 mit der Einführung der Standesämter in Westfalen in diesen beiden Formen festgelegt. Der Großvater des Autors, geb. 1873 wurde noch nach Kirchenbuch Dahl als Benteler geboren.
Auch der Ort, in dem der gleichnamige Hof noch besteht, wird in den Quellen, wie eben der Hof in beiden Formen erwähnt. Die dortigen Inhaber des Hofes heißen Benteler, sind aber agnatisch, was heißt in männlicher Linie keine Nachkommen vom ersten Namensträger, da der Name über eine Erbtochter auf ihren Mann, bzw. deren Kinder überging.
Ebenso gibt es in Delbrück Bentler. Auch diese sind keine Nachkommen, weder agnatisch noch kognatisch von Hermann von Itter gen. Benteler. Man findet viele aus dieser Sippe in den USA.
Der Name kommt von dem Oberhof Benteler 9 km nördlich von Lippstadt und geht einerseits auf den Vornahmen Bernhard in altsächsischer Kleinform Benit und dem Suffix „Lar“ zurück, einem feuchten Grund, also wohl als Weide benutzt.
Das könnte auch die Wappenwahl erklären, eine Rinderweide, daher der Ochsenkopf im Wappen und es wäre somit ein sprechendes Wappen.
Der Gründer dürfte der Graf Bernhard I. von Werl, einem Sohn des Grafen Hermann I. von Werl und seiner Gemahlin, der Prinzessin Gerberga (Guepa) von Burgund gelten und wird erstmals 1082 als Binithlari erwähnt und kam über eine Gräfin von Arnsberg, die als Gepa von Itter in die Geschichte einging and die Grafen von Everstein und von diesen an ihren Zweig, dem zweiten Hause Itter.
Die Grafen v. Everstein gehen auf einen Konrad zurück, als illegitimer Sohn des Grafen Hermann Billung von Sachsen +1086 mit seiner Schwägerin Gertud v. Haldensleben, der zweiten Frau und Witwe seines Bruders des Herzog Ordulf von Sachsen. Auf Grund dieser illegitimen Geburt konnte er nicht seinem Vetter Magnus, dem letzten Herzog von Sachsen aus der Billung Dynastie folgen. Auf dem wohl hauptsächlich von seiner Mutter ererbtem Eigenbesitz entstand die Grafschaft Everstein. Ebenso dürfte Besitz in Thüringen und dem Vogtland von ihr kommen. Den allergrössten Teil des Besitzes erbte 1116, ihr Enkel, Lothar v. Supplinburg, damals Herzog von Sachsen und später Kaiser Lothar III. Vom Vater könnte Streubesitz dazukommen, denn Besitz lässt sich bis um Lüneburg nachweisen.
Das Geschlecht dürfte heute aus etwa 400 Namensträger Bent(e)ler bestehen, wobei nicht alle auf den Edelherren Hermann v. Itter zurückgehen. Somit gibt es Namensträger, die nicht zum Geschlecht gehören.
Im Volksmund wird solch ein abgesunkener Adel als „verbauert“ , während er adelsrechtlich als „verdunkelter Adel“ gilt. Auch ist der Ausdruck "schlafender Adel" bekannt, der in diesem Fall aus einem langen "Dornröschenschlaf" erwachte.
Auf Grund des deutschen Namensrechts, können die 1919 zu Namensteilen versteinerten Adelstitel und Adelszeichen nicht offiziell im Namen geführt werden, aber ein gesellschaftlicher Gebrauch ist erlaubt, als Edle Herren bzw. Edle Herrin von Bent(e)ler.
Auch das Großunternehmen „Benteler International“ gehört zum Geschlecht.
Adelsrecht.
