Wappen
Wahlspruch: Dei voluntati et maiorum honori.
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„Wappenrecht“
In Deutschland gibt es kein Wappenrecht für Privatpersonen seit der Abschaffung der Monarchie. Bis in die frühe Neuzeit konnten Wappen frei angenommen und auch verändert werden und übertrugen sich auf die männlichen Nachkommen, wobei der Name nebensächlich war und die Übertragung eben nur auf die agnatischen Nachkommen geschah.
Da das Geschlecht Benteler-Bentler, im Mannesstamme von den Grafen von Everstein abstammt, so kann daher einerseits dieses Stammwappen, sowie die Wappen des Zweiges Itter und natürlich deren Zweig Benteler-Bentler benutzt werden, um so mehr als der Michael Bentler bei seiner Aufnahme in die V.E.Ö. neben seiner Stammfolge auch zwei adelige Bürgen stellen musste. Der eine war S.K.H. Prinz Leopold v. Bayern, der andere Graf Hubertus v. Kageneck.
Dieses Wappen wurde ursprünglich 1982 auf Familienratsbeschluss in der Kombination Itter, Itter-Bent(e)ler wie gezeigt angenommen und somit bei der Aufnahme bestätigt. Da auch feststeht von den Grafen v. Everstein abzustammen, kann daher natürlich auch dieses Wappen benutzt werden, wie es die Version mit den drei Helmen zeigt.















„Wappenrecht“
In Deutschland gibt es kein Wappenrecht für Privatpersonen seit der Abschaffung der Monarchie. Bis in die frühe Neuzeit konnten Wappen frei angenommen und auch verändert werden und übertrugen sich auf die männlichen Nachkommen, wobei der Name nebensächlich war und die Übertragung eben nur auf die agnatischen Nachkommen geschah.
Da das Geschlecht Benteler-Bentler, im Mannesstamme von den Grafen von Everstein abstammt, so kann daher einerseits dieses Stammwappen, sowie die Wappen des Zweiges Itter und natürlich deren Zweig Benteler-Bentler benutzt werden, um so mehr als der Michael Bentler bei seiner Aufnahme in die V.E.Ö. neben seiner Stammfolge auch zwei adelige Bürgen stellen musste. Der eine war S.K.H. Prinz Leopold v. Bayern, der andere Graf Hubertus v. Kageneck.
Dieses Wappen wurde ursprünglich 1982 auf Familienratsbeschluss in der Kombination Itter, Itter-Bent(e)ler wie gezeigt angenommen und somit bei der Aufnahme bestätigt. Da auch feststeht von den Grafen v. Everstein abzustammen, kann daher natürlich auch dieses Wappen benutzt werden, wie es die Version mit den drei Helmen zeigt.
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„Wappenrecht“
In Deutschland gibt es kein Wappenrecht für Privatpersonen seit der Abschaffung der Monarchie. Bis in die frühe Neuzeit konnten Wappen frei angenommen und auch verändert werden und übertrugen sich auf die männlichen Nachkommen, wobei der Name nebensächlich war und die Übertragung eben nur auf die agnatischen Nachkommen geschah.
Da das Geschlecht Benteler-Bentler, im Mannesstamme von den Grafen von Everstein abstammt, so kann daher einerseits dieses Stammwappen, sowie die Wappen des Zweiges Itter und natürlich deren Zweig Benteler-Bentler benutzt werden, um so mehr als der Michael Bentler bei seiner Aufnahme in die V.E.Ö. neben seiner Stammfolge auch zwei adelige Bürgen stellen musste. Der eine war S.K.H. Prinz Leopold v. Bayern, der andere Graf Hubertus v. Kageneck.
Dieses Wappen wurde ursprünglich 1982 auf Familienratsbeschluss in der Kombination Itter, Itter-Bent(e)ler wie gezeigt angenommen und somit bei der Aufnahme bestätigt. Da auch feststeht von den Grafen v. Everstein abzustammen, kann daher natürlich auch dieses Wappen benutzt werden, wie es die Version mit den drei Helmen zeigt.
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